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Indien und Sri Lanka vom Spezialisten.

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Allgemeine Reise-

Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen Herzlichen Dank für Ihr Interesse an einer tourasia-Reise. Die nachfolgenden allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen Ihnen und der tourasia Roemer AG. Sie sollen Ihnen die einzelnen Vertragspunkte offen und klar verständlich darlegen. Diese Bedingungen erhalten Sie auch mit der Zustellung eines Angebots. Mit einer Buchung stimmen Sie diesen zu. 1. Vertrag 1.1. Vertragsabschluss Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung (darunter zählen neben E-mail auch SMS, What’s App, facebook oder das Internetanmeldeformular) durch die Buchungsstelle kommt zwischen Ihnen und der tourasia Roemer AG ein Vertrag zustande. Die tourasia Roemer AG wird im nachfolgenden Vertragstext abgekürzt tourasia genannt. Die Rubrik «Urlaub total» sowie die Allgemeinen Reisebedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und tourasia. Falls Sie weitere Reiseteilnehmer/innen anmelden, so haben Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. 1.2. Vertragspartei Werden Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungs unternehmen (Pauschalreisen, Flugscheine, Mietwagen, Hotelunterkünfte) vermittelt, so gelten deren eigene Vertrags- und Reisebe dingungen. Ebenso ist der Versicherungsschutz der tourasia für solche Fremdleistungen nicht anw end bar. 1.3. Sondervereinbarungen Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von Ihrer Buchungsstelle akzeptiert und von tourasia vorbehaltlos schriftlich bestätigt worden sind. 1.4. Namensangaben Bei der Buchung sind die Vor- und Familiennamen sowie Geburtsdaten aller Reisenden gemäss Reisepass anzugeben. Wir weisen darauf hin, dass Fluggesellschaften und andere Leistungserbringer Sie und Mit reisende von den Leistungen ausschliessen können oder die Einreise in ein Land verweigert werden kann, wenn die Namen auf den Reise dokumenten nicht mit den Personaldokumenten (Pass) übereinstimmen. 1.5. Leistungsbeginn Unsere Leistungen beginnen in der Regel ab Flughafen oder ab Ein schiffungshafen. Für das rechtzeitige Erscheinen am Abreiseort oder Treffpunkt sind Sie selbst verantwortlich. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung mögliche Wartezeiten an Flughäfen. 1.6. Frühzeitige Buchung Wir empfehlen Ihnen eine möglichst frühzeitige Buchung, da Flüge und Hotels erfahrungsgemäss schon früh ausgebucht sind. Frühbucher profitieren auch meist von den günstigsten Tarifen. 1.7. Provisorische Reservationen Bei gewissen Leistungen können provisorische Reservationen bis zu einem festgelegten Datum vorgenommen werden. Wenn Sie bis zum festgelegten Datum (12.00 Uhr mittags) keine definitive Zusage machen, fällt die provisorische Reservation automatisch dahin. Bei einer provisorischen Reservierung bleiben Änderungen der Preise und Leistungen bis zur definitiven Buchung vorbehalten. 2. Preise- und Zahlungsbedingungen 2.1. Preise Der von Ihnen zu zahlende Reisepreis ergibt sich aus dem Reisekatalog, aus den von tourasia publizierten Preislisten, unseren individuell aus gear beiteten Angeboten oder den Angeboten unter der tourasia Webpage (www. tourasia.ch). Die Preise für Reisearrangements verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung erwähnt ist, in Schweizer Franken. Es sind jeweils die am Buchungsdatum gültigen Preise massgebend. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Stand 1.8.2019) und sind Barzahlungspreise. Für andere Zahlungsarten (Kredit karten) ver rechnen wir die von den Abrechnungsstellen belasteten Gebüh ren. 2.2. Preisberechnung Bei Pauschalarrangements werden die Preise auf das Abflugsdatum bezogen kalkuliert. Bei Baukastenarrangements sind die Preise aufenthaltsbezogen. 2.3. Reservierungsgebühren Falls Sie bei tourasia nur die Landleistung reservieren möchten (ohne Hinund Rückflug ab der Schweiz), erheben wir eine Reservationsgebühr von CHF 60.– pro Person, maximal CHF 120.– pro Auftrag. 2.4. Bearbeitung und Reservierung Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle, neben den im Katalog erwähnten Preisen, zusätzlich Kostenanteile für die Beratung und Bearbeitung erheben kann. 2.5. Anzahlung Anlässlich der Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle ist gleichzeitig eine Anzahlung von 30 % der Gesamtreisekosten, mindestens eine solche von CHF 500.– pro Person zu leisten. Tickets für Veranstaltungen und Anlässe sind umgehend zu bezahlen. Bei Buchungen mit Linienflugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen, ist der Preis anlässlich der definitiven Auftragserteilung, vor Ticketausstellung zu bezahlen. 2.6. Restzahlung Die Zahlung des restlichen Reisepreises hat bis spätestens 45 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle einzutreffen. Buchen Sie Ihre Reise weniger als 45 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der Buchung zu bezahlen. 2.7. Buchungen über Internet Bei online Buchungen ist die Gesamtzahlung bei Buchungsabschluss fällig. 2.8. verspätete Zahlungen Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Restzahlung hat tourasia das Recht, nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten und die Annullierungskosten gemäss Ziffer 3ff einzufordern. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns die Reiseleistungen zu verweigern. 3. Änderungen oder Annullierungen 3.1. Allgemeines Wenn Sie eine Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung/Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben. 3.2. Bearbeitungsgebühren Bei einer Annullierung, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise berechnen wir als Bearbeitungsgebühren CHF 100.– pro Person, maximal CHF 200.– pro Auftrag. 3.3. Annullierung/Änderung Damit keine Missverständnisse entstehen, nehmen wir Annullierungen oder Änderungen ausschliesslich schriftlich entgegen. Bei Annullierung werden nebst den unter Ziff. 3.2. aufgeführten Bearbeitungsgebühren mögliche Versicherungsprämien und evtl. Visakosten verlangt. Sagen Sie Ihre Reise vor Reisebeginn ab, oder wollen Sie irgendwelche Änderungen oder Umbuchungen vornehmen lassen, so werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziff. 3.2.) folgende Annullierungskosten erhoben: 3.3.1. Flüge Es gelten die Annullierungs- oder Änderungsbestimmungen der Fluggesellschaft, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 200.– pro Flugschein. Flüge unterliegen teilweise sehr strengen Annullierungs- und Umbuchungsbedingungen. Je nach Fluggesellschaft und Tarifart betragen diese bis zu 100 % ab Buchungszeitpunkt. Taxen und Zuschläge sind bei einigen Gesellschaften oder Tarifen nicht rückerstattbar. 3.3.2. allgemeine Annullierungskosten, ausg. Flüge 30–15 Tage vor Abreise 40 % 14–8 Tage vor Abreise 80 % 7–0 Tag vor Abreise 100 % 3.3.3. Ausnahmen Es gelten die nachfolgend aufgeführten Ausnahmen: Weihnachten/ Neujahr: Abreisen und Baukastenleistungen vom 15.12.–10.1. 60–45 Tage vor Abreise 30 % 44–30 Tage vor Abreise 50 % 29–15 Tage vor Abreise 80 % 14–0 Tage vor Abreise 100 % Reisen mit Zügen, Schiffen und Booten Über 91 Tage vor Abreise 25 % 90–61 Tage vor Abreise 50 % 60–0 Tage vor Abreise 100 % Tickets für Veranstaltungen und Anlässe Spesen ab Buchung 100 % Gruppenreisen mit einer Mindestbeteiligung 60–30 Tage vor Abreise 30 % 29–0 Tage vor Abreise 100 % Von den obigen Bestimmungen weiter abweichende Konditionen sind bei der entsprechenden Destination oder Leistung separat aufgeführt. Ihre Buchungsstelle ist berechtigt zusätzliche Kostenanteile für deren Aufwände zu verrechnen. 3.3.4. No-Show Bei Nicht- oder zu spätem Erscheinen (No-Show) zum Abflug oder für Landleistungen vor Ort werden dem Passagier 100 % des Ar ran ge mentspreises belastet. Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für tourasia jede Beförderungspflicht. Dies gilt insbesondere für Fälle von Flug plan verschiebungen. 3.4. Annullierungskostenversicherung Die Annullierungskosten werden in Härtefällen von einer An nu llie rungskostenversicherung übernommen, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben. Die Leistungen richten sich nach der jeweils geltenden Versicherungs police. Wir raten Ihnen, bei der Buchungsstelle eine An nul lierungsund Extrarückreisekostenversicherung abzuschliessen. 3.5. Ersatzreisender Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen. Der Ersatzreisende muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Er hat zudem den besonderen Reiseerfordernissen zu genügen, und es dürfen seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anforderungen entgegenstehen. Bei gewissen Reisen kann aufgrund besonderer Transportbedingungen udgl. keine Umbuchung oder nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgenommen werden. Der Eintritt einer Ersatzperson ist in der Regel zulässig wenn: ∙ Die Ersatzperson die besonderen Reiseerfordernisse (Pass, Visa etc.) erfüllt. ∙ Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Hotel oder Fluggesellschaften) diese Änderung akzeptieren, was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein, oder an den Flug bestimmungen scheitern kann. ∙ Die Bearbeitungsgebühr (Ziff. 3.2.) und allfällig entstehende Mehrkosten werden durch Sie und den Ersatzreisenden übernommen. Tritt ein Ersatz - reisender in den Vertrag ein, so haften Sie und er solidarisch für die Bezah lung des Reisepreises. tourasia orientiert Sie innert angemessener Frist, ob der benannte Ersatzreisende an der Reise teilnehmen kann. Benennen Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnung, gesetzlicher Vorschriften, etc. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullierung (Ziff. 3ff) 4. Änderungen der Prospektausschreibung, Preisänderungen, Änderungen im Transportbereich 4.1. Änderungen vor Vertragsabschluss tourasia behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Lei s- tungs beschreibungen, Preise in den Prospekten und auf Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buch ungsstelle vor Vertragsabschluss. 4.2. Preisänderungen Für bestimmte nachfolgend aufgeführte Fälle müssen wir uns vorbehalten, die in den tourasia-Katalogen und Preislisten angegebenen Preise zu erhöhen: ∙ Tarifänderungen von Transportunternehmen (z. B. Treibstoffzuschläge) ∙ neu eingeführte oder erhöhte Gebühren und Taxen (z. B. Abflugstaxen) ∙ staatlich verfügte Preiserhöhungen (z. B. Mehrwertsteuer) ∙ Wechselkursänderungen ∙ plausibel erklärbare Druckfehler Falls tourasia die in den Katalogen und Preislisten angegebenen Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen diese Preis er höhung bis spätestens 5 Wochen vor Abreise bekanntgegeben. 4.3. Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn tourasia behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reise programm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z. B. Unterkunft, Trans portart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten, etc.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. tour asia bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten und orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis. 4.4. Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht wird, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Ver tragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte: a) Sie können die Vertragsänderung annehmen b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits einbezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. c) Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich bekannt geben, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu. 5. Absage durch tourasia 5.1. Absage aus Gründen die bei Ihnen liegen tourasia ist berechtigt eine Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt tourasia Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullie rungs kosten gemäss Ziff. 3ff und weitere Schadenersatzforderungen. 5.2. Mindestteilnehmerzahl Bei einigen von tourasia angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die Sie bei der jeweiligen Reiseausschreibung finden. Beteiligen sich an einer Reise weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann tourasia die Reise bis spätestens 5 Wochen vor dem festgelegen Reisebeginn absagen. In diesem Falle bemühen wir uns selbstverständlich, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm anzubieten. Ist dies nicht möglich oder verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, so erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen, zuzüglich einer Umtriebsentschädigung von CHF 100.– pro Person, jedoch höchstens CHF 200.– pro Auftrag. 5.3. höhere Gewalt, Streiks Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks, können tourasia veranlassen eine Reise abzusagen. In einem solchen Fall informiert Sie tourasia so schnell wie möglich. tourasia hält sich an die Reisehinweise des EDA (eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten) und/oder des BAG (Bundesamt für Gesundheit). Sollten diese Stellen vor Reisen in ein von Ihnen gebuchtes Land abraten, können Sie Ihre Buchung während einer bestimmten Periode kostenlos ändern oder annullieren. Es werden keine Annullierungskosten erhoben, jedoch können Bearbeitungsgebühren, evtl. Visaspesen und Kosten für die Reiseversicherung anfallen. 152

6. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen tourasia eine allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistungen. Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht oder lehnen Sie aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Ausfalls von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind ab, wird Ihnen die tourasia-Reiseleitung oder der Leistungsträger bei der Organisation der Rückreise behilflich sein. tourasia vergütet Ihnen den Unterschied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten Dienstleistungen. Weiter gehende Schadenersatzforderungen richten sich nach Ziff. 9ff. 7. Reiseabbruch durch den Reisenden Wenn Sie eine Reise abbrechen, kann Ihnen der Reisepreis nicht rückerstattet werden; allfällige Mehrkosten (z. B. Rücktransport) gehen zu Ihren Lasten. Müssen Sie die Reise aus zwingenden Gründen abbrechen, so hilft Ihnen unsere Reiseleitung, die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise. 8. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben 8.1. Beanstandung und Abhilfeverlangen Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der tourasia- Reise leitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltlich Abhilfe zu verlangen. Die tourasia-Reiseleitung, die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert einer der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der tourasia-Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen. Die Reise leitung, die örtliche Ver tretung oder der Leistungsträger sind verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandung schriftlich festzuhalten. Sie sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen udgl. anzuerkennen. 8.2. Selbstabhilfe Sofern innert einer der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotel kategorien, Transportmittel, etc.) und gegen Beleg von tourasia ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziff. 8.1.) verlangt. 8.3. Wie Sie Ihre Forderung gegenüber tourasia geltend machen Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen ge gen über tourasia geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich tourasia unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen tourasia Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen. Bei Nichteinhalten dieser Bedingungen erlischt Ihr Schadenersatz anspruch. 9. Haftung von tourasia 9.1. Allgemeines tourasia vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes, soweit es der tourasia-Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen. 9.2. Haftungsbeschränkung, Haftungsausschlüsse 9.2.1. Haftungsausschlüsse tourasia haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Er füllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches tourasia, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von tourasia ausgeschlossen. 9.2.2. Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, die die Folge der Nichterfüllung oder nichtgehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet tourasia, sofern die Schäden durch tourasia oder seine Dienstleister verschuldet sind. Enthalten internationale Abkommen oder nationale Gesetze Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages oder Haftungs ausschlüsse, so kann sich tourasia auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (Flugverkehr, Eisenbahnverkehr etc). 9.2.3. Haftungsbeschränkung auf den doppelten Reisepreis a) Pauschalreisen: Bei anderen als Personenschäden (z. B. Sach- und Vermögens schäden), die aus Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von tourasia auf den maximal zweifachen Reisepreis/Pers. beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. b) Bei allen anderen Leistungen ist die Haftung für sämtliche Schäden auf den doppelten Reisepreis pro Person beschränkt. c) Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen, nationalen Gesetzen oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 9.2.4. Vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, usw. Die Haftung für vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrations schäden usw. wird ausgeschlossen. 9.3. Verantwortung während der Reise Am Ferienort ist es möglich, lokale Veranstaltungen oder Ausflüge zu buchen. Sie beteiligen sich an diesen Veranstaltungen jedoch, soweit Sie nicht durch die tourasia-Reiseleitung bzw. die örtliche tourasia-Vertretung vermittelt wurden, auf eigene Verantwortung. tourasia kann deshalb für Ausflüge oder Ver anstaltungen, die Sie direkt am Ferienort buchen, keine Haftung übernehmen. 9.4. Sicherstellung der Kundengelder tourasia ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer Buchung einbezahlten Beträge sowie Ihrer Rückreise. Weitere Informationen finden Sie unter: www.garantiefonds.ch. 10. Versicherungen 10.1. Annullierungskosten-Versicherung Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Annullierungs- und Rückreisekostenversicherung, sofern Sie nicht bereits privat eine gleichwerti ge Versicherung abgeschlossen haben. Die Prämie ersehen Sie aus den tourasia Katalogen oder unter www.tourasia.ch. 10.2. Bearbeitungsgebühr tourasia möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Be ar beitungsgebühr von CHF 100.– pro Person, maximal CHF 200.– pro Auftrag, durch die obligatorische Versicherung nicht gedeckt ist und in jedem Fall von Ihnen bezahlt werden muss. 10.3. Zusätzliche Versicherungen Die Haftung der Reise-, Transport-, und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. tourasia empfiehlt Ihnen deshalb für einen ergänzenden Ver sicherungsschutz zu sorgen: Flug-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Gepäck- Ver sicherung. Die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie bei Ihrer Buch ungsstelle. 11. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Der Reisekatalog sowie die abgegebenen Reiseunterlagen enthalten An gaben zu den Pass- und Visavorschriften, die für die Reise und den Auf enthalt zu beachten sind, und zwar auf dem Stand zum Zeitpunkt der Druck legung. Allfällig danach bekannt werdende Änderungen werden Ihnen tourasia bzw. Ihre Buchungsstelle bei Vertragsabschluss mitteilen und Ihnen die Fristen zur Erlangung der erforderlichen Dokumente nennen. Über die geltenden Einreisebestimmungen für Bürger von Staaten die nicht in unseren Informationen erwähnt sind, informiert Sie Ihre Buchungsstelle auf Ihre Bitte hin. Auf Wunsch besorgt Ihnen Ihre Buchungsstelle gerne die Einholung der allfällig erforderlichen Visa. Die Einholungskosten werden Ihnen in Rechnung gestellt. Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert, Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen, gelten die Annullierungs bestimmungen. Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen. tourasia macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rück reisekosten selbst zu übernehmen haben. Ausserdem weist Sie tourasia ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin. Wir sind verpflichtet Sie in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam zu machen, dass die Einfuhr oder der Besitz von Drogen in asiatischen Ländern mit grosser Härte geahndet wird. In gewissen Ländern wird bei solchen Delikten die Todesstrafe ausgesprochen. 12. Flüge 12.1. Flugreise Unsere Katalogangebote umfassen Reisen mit Flügen des regulären Linienverkehrs. Die von tourasia angegebenen Flugtarife beinhalten Taxen und Gebühren. Insbesondere Treibstoffzuschläge können jederzeit, auch kurzfristig, ändern und werden aktuell bei Ticketausstellung berechnet. An wenigen Destinationen wird die Abflugstaxe vor Ort vom Reisenden in bar eingezogen. Falls nichts anderes angegeben, sind die Flüge in Economy-Klasse. Die publizierten Flugpläne, Gesellschaften und Flugzeugtypen können jederzeit ändern. Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie die aktuellen Flugpläne. Diese können jedoch kurzfristigen Änderungen unterworfen sein. Bei gebuchtem Landarrangement mit Transferleistungen informiert Sie unsere Lokalagentur über mögliche Änderungen. Sitzplatzreservationen werden unverbindlich vorgemerkt. Die Fluggesellschaften behalten sich vor, gemachte Sitzplatzreservationen wenn nötig zu ändern. 12.2. Reisegepäck und Sondergepäck (Sportgeräte) Das kostenlose Freigepäck wird individuell von jeder Fluggesellschaft festgelegt. Die aktuellen Limiten für Ihre Gesellschaft erfahren Sie bei Ihrer Buchungsstelle und sind auf Ihrem elektronischen Flugticket ersichtlich. Auf den meisten angebotenen Flügen ist zudem der Transport von Übergepäck und mitgebrachten Sportgeräten möglich. Eine Voranmeldung für Zusatzgepäck und Sportgeräte ist unerlässlich. 12.3. Verspätungen/Unregelmässigkeiten Verspätungen im Flugverkehr können jederzeit auftreten, sei es durch Überlastung von Flugstrassen, technische Probleme usw. Leider haben wir als Reiseveranstalter darauf keinen Einfluss. Aus Erfahrung empfehlen wir die Umsteigezeit bei Anschlussflügen nicht zu knapp zu bemessen oder unter Umständen eine Transitübernachtung einzuplanen. Der Rei se ver anstalter ist grundsätzlich nicht haftbar für entstandene Spesen durch Flugverspätungen. 12.4. Rückbestätigung von Flügen/Überprüfung der Flugzeiten Für Gäste welche Transferleistungen an der Destination gebucht haben, über prüft tourasia die Weiterflugdaten und informiert Sie bei möglichen Un re gelmässigkeiten. Bei nicht begleiteten Reisen oder Kunden die auf Transferleistungen verzichten, sind Sie für die Weiterreise selbst verantwortlich. Versäumnisse können zum Verlust des Transportanspruches führen und allfällige Mehrkosten gehen in diesem Falle zu Ihren Lasten. 13. Sport In vielen unserer Hotelangebote wird eine Auswahl von Sport möglich keiten angeboten. Die Auswahl ist in der Regel begrenzt und punkto Qualität gelten nicht immer europäische Massstäbe. Die Ein richtungen befinden sich nicht immer beim gebuchten Hotel. Zahlreiche Hotels treten ihr Sportangebot an Drittfirmen ab. Verständlicherweise haben wir auf solche Anbieter wenig oder keinen Einfluss. Wir können es daher nicht garantieren, wenn ein Angebot kurzfristig nicht oder nicht mehr verfügbar ist. Die Katalogangaben beruhen auf dem Stand der Drucklegung. Falls Sie eine bestimmte Sportart ausüben möchten, so lassen Sie sich dies bei der Buchung bestätigen. Eine Haftung für das Angebot können wir nicht übernehmen. 14. Einzel- Doppel-, Dreier- und Viererzimmer 14.1. Einzelzimmer In zahlreichen Hotels Asiens sind die Zimmer gleich eingerichtet und es existieren keine speziellen Einzelzimmer. Der Gast erhält in einem solchen Falle ein Doppelzimmer zur Alleinbenützung. Ausnahmen bilden Japan und gewisse Hotels in Indien wo kleinere Einzelzimmer zu reduzierten Kosten gegenüber des Doppelzimmers angeboten werden. 14.2. Doppelzimmer Doppelzimmer sind in Asien in der Mehrheit mit einem Grandlit (Kingsize) ausgestattet. Einige Hotels bieten keine Zweibettzimmer an. Wünsche für ein Zweibettzimmer, wo erhältlich, können bei Buchung übermittelt, aber nicht garantiert werden. 14.3. Dreibett- oder Viererzimmer In Asien existieren – im Gegensatz zu amerikanischen Ländern – meist keine speziellen Drei- oder Vierbettzimmer. Ein Dreibettzimmer besteht so aus einem Doppelzimmer mit Zusatzbett. In Sachen Komfort entsprechen diese Betten (Klappbetten, Matratzen) meist nicht den normalen Betten und sind für Erwachsene nicht immer geeignet. Bei Viererzimmern handelt es sich meist um Familienzimmer mit zwei Doppelbetten. 15. Ombudsman Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und tourasia oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Die Adresse des Ombudsmanes lautet: Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Etzelstrasse 42, Postfach, 8038 Zürich; www.ombudsmann-touristik.ch 16. Datenschutz 16.1. Ihre Daten tourasia benötigt von Ihnen und allen Mitreisenden verschiedene persönliche Daten zur korrekten Vertragsabwicklung. Wir unterstehen dem schweizerischen Datenschutzgesetz und verpflichten uns, Ihre Daten sicher aufzubewahren. 16.2. Übermittlung Ihrer Daten an Leistungsträger und Behörden Wir werden Ihre Daten, soweit zur Abwicklung notwendig, an die Leis tungserbringer weiterleiten. Diese befinden sich im Ausland, wo der Daten schutz u. U. nicht schweizerischem Standard entspricht. Sowohl wir, wie auch die Leistungserbringer können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung verpflichtet sein, Daten an Behörden weiterzuleiten. 16.3. persönliche, schützenswerte Daten Je nach gebuchten Leistungen übermitteln Sie uns persönliche Daten. So kann aufgrund eines Verpflegungswunsches u. U. auf die Religions zugehörigkeit geschlossen werden. Solche Daten werden an Leistungs träger für die korrekte Vertragserfüllung weitergeleitet oder unter Ums tänden aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlichen An ord nungen be kannt gegeben. Indem Sie uns solche Angaben machen, ermächtigen Sie uns ausdrücklich, dass wir diese Informationen gemäss dieser Bestimmung verwenden dürfen. 16.4. Durchsetzung von Rechten Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Daten an Behörden und Dritte zur Durchsetzung unserer berechtigten Interessen weiterzuleiten. Gleiches gilt bei Verdacht auf Straftat. 16.5. Fragen zum Datenschutz Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, Einsicht in die bei uns gespeicherten Daten wünschen oder unseren Informationsdienst abbestellen möchten, wenden Sie sich an tourasia, Grindelstrasse 5, CH-8304 Wallisellen. 17. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. 18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und tourasia ist schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen tourasia wird als der ausschliessliche Gerichtsstand die Gerichte des Kantons Zürich vereinbart. 19. Drucklegung/Copyright gedruckt August 2019 © tourasia August 2019, tourasia, 8304 Wallisellen 153